Rationale kardiale Diagnostik und Sportfreigabe (return to sport) nach COVID 19

 

Bereits sehr früh in den letzten Jahren kam die Frage auf, wann und wie Sporttreibende nach einer COVID 19 Infektion wieder ihrer sportlichen Aktivität nachgehen können bzw. Wettkampfsport betreiben können. 

Während anfänglich (auch aufgrund der geringen Datenlage) das Risiko für potentielle kardiale Folgeschäden (Myo- und Pericarditis, Rhythmusstörungen, plötzlicher Herztod) deutlich überschätzt wurde (damals in ca. 15% der Fälle angenommen), weiß man heute, dass das Auftreten einer Herzmuskelentzündung (Myocarditis) bei ca. 1% aller SARS COV 2 Infektionen liegt. 

Wie sieht nun also eine rationale kardiale Diagnostik zur Sportfreigabe nach COVID 19 aus?

 

Definiertes Vorgehen nach einer COVID 19 Erkrankung

 

Grundsätzlich definiert man immer (unabhängig vom Schwere der Indexerkrankung) eine 3 tägige Trainingspause nach der unmittelbaren Infektion.

Bei asymptomatischer oder nur milder Infektion ist aktuell keine spezifische ärztliche Diagnostik vor dem dann möglichen niedrig-intensiven bis moderaten Training notwendig. 

Ist der Infektionsverlauf moderat bis schwer empfiehlt man grundsätzlich eine ärztliche Diagnostik vor Trainingsbeginn. Diese umfasst üblicherweise eine Laboranalyse, eine Untersuchung des Herzens in Ruhe (EKG und Ultraschall) sowie eine Untersuchung des Herzens in einer simulierten Belastungssituation (normalerweise Ergometrie – ggf. auch mittels Spiroergometrie).

In jedem Fall von kardialer Symptomatik (Herzstolpern, Herzrasen, Palpitationen, Brustschmerzen) ist eine exakte Abkärung notwendig (unabhängig von der Schwere der Indexinfektion).

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Sportfreigabe („return to play“) oder Sportverbot

 

Bei unauffälliger klinischer Situation nach moderatem Beginn kann nach etwa zusätzlichen 10 Tagen mit Wettkampfsport („return to play“) wieder begonnen werden, ebenso bei unauffälliger kardiologischer Abklärung, wobei insgesamt der graduierte Einstieg (je nach Leistungsniveau nach durchgemachter Erkrankung) zu beachten ist.

Bei jeglichem Verdacht auf eine Pathologie iR der ärztlichen Diagnostik ist eine zusätzliche fortführende Abklärung (iaR Durchführung einer Cardio-MRT Untersuchung) indiziert, bis dahin ist der Athlet in jedem Fall als sportuntauglich zu betrachten. Bei pathologischer MRT Untersuchung ist – je nach Ausprägung des Befundes – von einer mehrmonatigen Wettkampfpause bzw. einem mehrmonatigem Sportverbot auszugehen. Der Trainingsbeginn ist hier auch nach kompletter Restitution in jedem Fall individuell zu wählen.

Rationale kardiale Diagnostik und Sportfreigabe nach COVID 19 – Kommentar des Verfassers

 

Die aktuell gültigen Empfehlungen sind auch als pragmatischer Versuch der quantitativen Machbarkeit und Durchführbarkeit von Sportfreigabeuntersuchungen zu verstehen. Die an sich geringe Häufigkeit und der Indexverlauf bieten hier Kernsäulen des Vorgehenspfades. 

Insgesamt wird in den Empfehlungen aber auch die Wichtigkeit einer etwaigen Symptomatik (unabhängig vom Indexverlauf) betont, außerdem gilt es aber immer auch die Art und den Umfang der Sportausübung und das individuelle Sicherheitsbedürfnis und etwaige kardiale Vorerkrankungen zu berücksichtigen.

Wir begleiten unsere PatientInnen auf Ihrem Weg zu mehr Vitalität und Gesundheit. Dabei sehen wir uns als Ärzte und Coaches!!

Herzlichst,


Dr. med. univ. Werner Kühnel MHBA
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Sportmedizin und Allgemeinmedizin

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